Elektrische Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Der E-Check vom Elektro-Fachbetrieb ist die beste Möglichkeit, eine solche Überprüfung durchführen zu lassen. In Betrieben werden keine eigenen Fachleute benötigt. In Privathaushalten gibt es häufig keine Fachmänner im Bereich Elektro, welche die Prüfungen selbst durchführen könnten. Die beim E-Checkvorgenommenen Prüfungen und Messungen werden schriftlich festgehalten. Wichtig ist, dass nach der Prüfung der elektrischen Anlagen die Messergebnisse griffbereit aufbewahrt werden.
Vorgaben des Gesetzgebers beachten
Die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen ist für Betriebe und für Privathäuser vorgeschrieben. Die Vorgaben des Gesetzgebers für eine solche Prüfung werden beim E-Check beachtet. Dort werden genau die Messungen und Prüfungen durchgeführt, die der Gesetzgeber in der VDE-Norm und der DGUV Vorschrift 3 niedergelegt hat. Ein Fachmann weiß, was genau gemessen und geprüft werden muss. Dies gilt nicht nur für die Abnahme eines Neubaus, sondern auch für die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Anlagen in Altbauten und Betrieben.
Messergebnisse dienen als Nachweis
Um im Schadensfall keine Schadensersatzansprüche seitens der Versicherung bezahlen zu müssen, z.B. wenn es durch einen Kurzschluss zu Schäden oder zu einem Brand kommt, sind die Messergebnisse wichtig. Diese Prüf– und Messergebnisse eines E-Check sind deshalb gut aufzubewahren. Sie dienen der Versicherung als Nachweis, dass der Betrieb oder der Haus- bzw. Wohnungseigentümer eine regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen vorgenommen hat, oder vom Elektro-Fachmannhat vornehmen lassen. Da der Elektro-Fachbetrieb, welcher den E-Check durchführt, nicht dazu verpflichtet ist, die Ergebnisse aufzubewahren, ist hier der Auftraggeber der Prüfung der elektrischen Anlagen in der Pflicht. Die Messergebnisse sollten deshalb immer gut aufbewahrt werden, am besten an einem Ort, an dem sie selbst bei einem Brand nicht beschädigt werden können.
Den E-Check immer vom Fachmann durchführen lassen!
Natürlich können die elektrischen Anlagen mit den entsprechenden Geräten auch selbst geprüft werden. Aber die eigenen Messergebnisse sind nicht so hieb– und stichfest, wie es beim E-Check der Fall ist. Der Elektro-Fachbetrieb weiß, was genau zu prüfen und zu messen ist, wenn es um elektrische Anlagen geht. Das was gemessen werden muss, wird auch in den Messergebnissen des E-Check niedergelegt. Dadurch hat der Auftraggeber der Prüfung der elektrischen Anlagen das an Prüfergebnissen in der Hand, was der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Sollte es zu einem Kurzschluss kommen, kann er Eigentümer den Nachweis erbringen, dass die Anlagen regelmäßig überprüft wurden. Dadurch ist er aus dem Schneider, was Schadensersatzansprüche der Versicherung angeht. Und auch, wenn eine Überprüfung von Amtswegen ansteht, ob die vorgeschriebenen Messungen der elektrischen Anlagen durchgeführt wurden.
Fazit: Die E-Check Messergebnisse sicher ablegen
Das regelmäßige Durchführen lassen eines E-Check ist das eine. Die Nachweise sind das andere. Die Messergebnisse der Prüfung der elektrischen Anlagen sind unbedingt aufzubewahren. Und zwar am besten so, wo sie schnell gefunden werden können, wenn es zu einem Brand kommt. Sie irgendwo im Büro abzulegen bringt nichts, wenn das Büro abbrennt. Der Versicherung kann dann nicht der Nachweis erbracht werden, dass die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt wurden. Die Aufbewahrung sollte an einem sicheren Ort erfolgen, an dem auch die anderen wichtigen Papiere aufbewahrt werden. Entweder schnell greifbar, wenn es nach einem Kurzschluss zu einem Brand kommen sollte. Oder sogar außerhalb des Büros oder des Privatgebäudes, möglicherweise in einem Bankschließfach oder bei einem Rechtsanwalt oder Notar. Wichtig ist auch, den Elektro-Fachmann daran zu erinnern, dass er die Prüf– und Messergebnisse aushändigen muss, falls dieser nicht daran denkt. Und vielleicht bietet der Elektro-Fachbetrieb, welcher den E-Check anbietet, sogar die Möglichkeit der Aufbewahrung der Messergebnisse über einen längeren Zeitraum an.