BGV A3 Prüfungsfristen

Die Prüfintervalle richten sich nach den Gefährdungsfristen und werden entsprechend für jedes zu prüfende Gerät und jede Maschine individuell festgelegt.

Bei starker Gefährdung kann der Intervall bei drei Monaten, bei weniger störungs- und defektanfälligen Geräten und Maschinen bei 24 Monaten liegen. Wichtig ist, dass der festgelegte Intervall nach §BGV A3 Prüfungsfristen eingehalten und vom Unternehmer umgesetzt wird.

Bei Fristversäumnis kann es zu einer Stilllegung der Maschinen und damit zu einem bis zur erfolgten BGV A3 Prüfung angeordneten Stillstand des Unternehmens kommen. Bei ortsfesten Betriebsmitteln ist der Prüfungsintervall mit vier Jahren am längsten, während er bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln mit maximal 24 Monaten angesetzt wird.

Jede BGV A3 Prüfung nach §BGV A3 Prüfungsfristen wird in einem Protokoll aufgezeichnet und im Anschluss rechtssicher bescheinigt, in dem ein Siegel vergeben und am Gerät angebracht wird. Das Prüfungsprotokoll ist ein fester Bestandteil jeder BGV A3 Prüfung und muss die Angaben zum Prüfer, das Datum der Prüfung, die konkrete Bezeichnung des geprüften Geräts und den Prüfungsstandort sowie das Ergebnis enthalten. Werden im Rahmen der BGV A3 Prüfung Mängel und Defekte ermittelt, erhält der Unternehmer eine Frist zur Nachprüfung und muss den Mangel bis zu diesem Zeitpunkt beseitigen.

Ungeprüfte Betriebsmittel sind am Arbeitsplatz verboten

Die Einhaltung der BGV A3 Prüfungsfristen, neu DGUV Vorschrift 3, ist gesetzlich verpflichtend. Am Arbeitsplatz dürfen nur die Betriebsmittel und elektrischen Geräte genutzt werden, die im Rahmen der BGV A3 Prüfungsfristen auf Mängel und Verschleiß, sowie auf ihre Funktionalität und gefahrenfreie Nutzung untersucht wurden. Erhält ein Betriebsmittel aufgrund ermittelter Mängel und Sicherheitsrisiken keine Zertifizierung, darf es bis zur erneuten Vorstellung im Umfang der BGV A3 Prüfungsfristen nicht verwendet werden. Wer die Betriebsmittel, elektrischen Geräte oder Maschinen dennoch betreibt, muss mit einer Strafe rechnen und bei Unfällen auf den Versicherungsschutz verzichten.

Als Entscheidungsträger sollten Sie die Einhaltung der BGV A3 Prüfungsfristen ernst nehmen und sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Ohne eine Unterbrechung des laufenden Betriebs wird die Elektroprüfung nach BGV A3 vorgenommen und bei positivem Ergebnis mit einem rechtssicheren Zertifikat bescheinigt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen und der BGV A3 Prüfungsfristen sind speziell ausgebildete Fachkräfte verantwortlich, die mit modernster präziser Messtechnik in Ihr Unternehmen oder an den Standort der Maschinen und Betriebsmittel kommen.

Prüfung für stationäre und ortsveränderlicher Elektrogeräte und Maschinen

Schließen Sie Gefahren für Ihre Mitarbeiter aus und arbeiten nicht mit ungeprüften Betriebsmitteln. Das Risiko durch Verschleiß oder gefährlichen Defekten ist hoch, wenn Sie die BGV A3 Prüfungsfristen übergehen und Ihr Unternehmen damit in Gefahr bringen. Die Intervalle der BGV A3 Prüfungsfristen sind auf das Risikopotenzial bei Elektrogeräten, elektrischen Betriebsmitteln und Maschinen abgestimmt und geben Ihnen die Gewährleistung, dass Sie sicher arbeiten und Unfälle durch defekte Elektrik und elektrische Anlagen generell vermeiden.

Prüfungsintervalle aufgezeigt

Die BGV A3 Prüfungsfristen für ortsveränderliche und ortsgebundene Betriebsmittel und Elektrogeräte sind unterschiedlich. Um den entsprechenden Intervall zu ermitteln und die Prüfung in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Abständen vorzunehmen, nimmt die speziell geschulte Elektrofachkraft eine Gefährdungsbeurteilung vor. Die Beurteilung ist die Grundlage für die Festlegung der Prüfungart, des Prüfumfangs und der Abstände zwischen den regelmäßigen BGV A3 Prüfungsfristen. In der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche tatsächliche Gefährdung vorherrscht und in welchem Maß sich diese auf die Mitarbeiter auswirkt. Weiter orientiert sich der Abstand zwischen den BGV A3 Prüfungsfristen an den Maßnahmen, die Sie als Unternehmer zur Risikominimierung vorgenommen haben und nachweisen können.

Je nach Gefährdungsbeurteilung liegen die Prüffristen zwischen einem und vier Jahren. Bei einer hohen Gefahrenbeurteilung können die Intervalle verkürzt und eine Prüfung im Abstand von sechs Monaten vorgeschrieben werden.

Um den genauen Wert zu ermitteln, steht die Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt. Dies gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, für Maschinen und Elektrogeräte sowie elektrische Türen, Pflegebetten und selbst für Kaffeemaschinen oder Drucker. Eine umfassende Prüfung elektrischer Anlagen ist ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hier liegen die BGV A3 Prüfungsfristen bei zwei Jahren und beinhalten die vollständige Prüfung aller Kabel und stromführenden Bauteile. In vielen Fällen erweist sich eine Reduzierung der BGV A3 Prüfungsfristen als sicherheitsrelevante Maßnahme und wird im Einhergehen mit der risikomindernden Handlung des Unternehmers verbunden.

Hinweis: Wurde eine Prüfungsfrist durch eine spezialisierte Elektrofachkraft ermittelt, ist diese verbindlich und muss vom Unternehmen eingehalten werden. Bei verspäteten Terminen oder nicht erteilter Zertifizierung und Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln dürfen die Betriebsmittel bis zur erneuten Prüfung und Erteilung der Plakette nicht genutzt werden.

Prüfungspflichten seitens des Gesetzgebers

BGV A3 Prüfung

Der Gesetzgeber schreibt die BGV A3 Prüfungsfristen für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor. Die gesetzliche Auflage beschreibt den größtmöglichen Abstand der Prüfungsintervalle, die im Rahmen einer Gefahrenbeurteilung durch einen zertifizierten Elektriker unterschritten und entsprechend verkürzt werden können.

Bei ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist die Prüfung nach BGV A3 alle vier Jahre vorgeschrieben. In Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art verkürzt sich die Prüffrist und wird per Gesetz im Abstand von einem Jahr angeordnet.
Eine Kontrolle der Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bei nicht stationären Anlagen erfolgt monatlich. Bei stationären Anlagen sind sechs Monate vorgeschrieben.

Auch für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gibt der Gesetzgeber die BGV A3 Prüfungsfristen vor. Dabei steht ein Richtwert von sechs Monaten im Fokus, sofern es sich nicht um auf Baustellen eingesetzte Betriebsmittel handelt. Denn in diesem Fall beträgt die Frist lediglich drei Monate. Geräteanschlüsse und Verlängerungsleitungen müssen Sie mindestens einmal pro Jahr prüfen lassen.

Die gleichen BGV A3 Prüfungsfristen gelten für Anschlussleitungen mit Stecker. Bei beweglichen Leitungen mit Stecker und Festanschluss in Büros und öffentlichen Einrichtungen beläuft sich die Prüfungsfrist laut Gesetzgeber auf im zweijährigen Abstand wiederkehrende
Intervalle.

Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in den BGV A3 Prüfungsfristen sind ausschließlich durch qualifizierte Elektriker vornehmen zu lassen. Elektrofachkräfte mit Spezialisierung sind berechtigt, Prüfplaketten auszustellen und die Elektroprüfung nach BGV A3 rechtssicher zu bescheinigen. Die alleinige Wartung durch einen nicht spezialisierten Elektriker reicht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für eine BGV A3 Prüfung nicht aus.

Allgemeine Regelungen und anfallende Strafen bei Nichteinhaltung

Die regelmäßige Betriebsmittelprüfung nach BGV A3 ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt strengen Regelungen. Dabei sind vor allem die Einhaltung der BGV A3 Prüfungsfristen und die Durchführung des E-Checks durch einen autorisierten Prüfer zu beachten. Die Intervalle richten sich zum einen nach den gesetzlichen Vorgaben, die den größtmöglichen Abstand zwischen zwei Prüfungsintervallen benennen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit kürzer Intervalle, stehen diese über den gesetzlichen Auflagen zu BGV A3 Prüfungsfristen. Die Bußgeldhöhe ist unabhängig von der Größe und den nicht geprüften Betriebsmitteln des
Unternehmens. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe kann diese Summe zum finanziellen Engpass führen und weitere Probleme aufwerfen.

Alles was mit Netzspannung betrieben wird – einen Stecker hat und gewerblich genutzt wird oder in öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz kommt, muss nach den BGV A3 Prüfungsfristen auf Verschleiß, Defekte und die damit verbundenen Risiken kontrolliert werden.

Unternehmer die sich nicht an die BGV A3 Prüfungsfristen halten und Fristen überschreiten oder mit nicht zertifizierten elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Überwachung und stichprobenhafte Kontrolle der Fristeinhaltung wird vom Bezirksdirektor vorgenommen. Ermittelt dieser eine ungültige (abgelaufene) Plakette an einem elektrischen Betriebsmittel, fordert er in der Regel vor der Durchsetzung eines Bußgeldes zur umgehenden Nachbesserung auf. Ein weiteres Problem bei der Nichteinhaltung der Fristen besteht in den Leistungen der Versicherung. Unfälle mit nicht geprüften elektrischen Betriebsmitteln oder abgelaufener Plakette berechtigen den Versicherungsträger zur Verweigerung der Kostenübernahme. Bereits beim Abschluss einer Versicherung müssen Sie die Rechtsgültigkeit der Elektroprüfungen anhand der Zertifizierung nachweisen.