Früher kannten vor allem Elektrotechniker die DGUV Vorschrift 3 unter ihrem alten Namen, der BGV A3. Außer dem Namen hat sich nichts an der Vorschrift geändert, die vor allem zur Verhütung von Unfällen dient. Dabei beschreiben beide Vorschriften, was bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu beachten ist, um die Unfallgefahr zu minimieren. So kann ein sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln oder in deren Nähe ermöglicht werden. Die DGUVVorschrift 3 wurde umbenannt, da sich die Spitzenverbände der Berufsgenossenschaften mit den Unfallversicherungsträgernzusammengetan haben. Daraus entstand die DGUV – die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Was ist Inhalt der DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 klärt zum einen, wer eigentlich an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln arbeiten darf. Genauer gesagt, geht es um die Arbeit an und in der Nähe von aktiven Teilen, also im Normalfall unter Spannung stehenden Teilen. Es ist wichtig, dass solche Arbeiten von Elektrofachkräften (EFK) oder von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP) unter Aufsicht einer Elektrofachkraft vollzogen werden.
Des weiteren regelt die DGUV Vorschrift 3, in welcher Weise an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln gearbeitet werden sollte. So sind die fünf Sicherheitsregeln, die jede Elektrofachkraft kennen sollte, ein essenzieller Bestandteil. Das A und O ist das Freischalten der Anlage und das Feststellen des spannungsfreien Zustandes. Hier gibt es natürlich Ausnahmeregelungen: Zum Beispiel ein besonders geschulter Mitarbeiter, der für derartige Arbeiten ausgebildet wurde. Auch weitere Sicherheitsmaßnahmen, die durch den Unternehmer getroffen wurden, können Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen legitimieren.
Ein wichtiger Bestandteil der DGUV Vorschrift 3 sind die Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Wenn auch die Anforderungen an die Prüfungen in anderen Dokumenten festgehalten sind, so gibt die DGUV Vorschrift 3 einen Rahmenplan, wann welche Anlagen und Betriebsmittel einer Prüfung zu unterziehen sind. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Unternehmer jede Anlage und jedes Betriebsmittel vor der Erstinbetriebnahme einer Erstprüfung unterziehen lassen muss. Auch vor der Wiederinbetriebnahme nach Änderungen oder nach Instandsetzungen muss eine Wiederholungsprüfungdurchgeführt werden. Um aber auch bei langer Lebensdauer Sicherheit gewähren zu können, muss der Unternehmer dafür sorgen, dass in regelmäßigen Abständen erneute Prüfungen erfolgen. Die Fristen für die Wiederholungsprüfungen schwanken je nach Anlage oder Betriebsmittel, beziehungsweise auch nach Einsatzort. In Schulen oder auf einer Baustelle sind Prüfungen meist häufiger durchzuführen, als in einer Werkstatt. Zu den Prüfungen muss ein Prüfbuch geführt werden, welches zur Nachvollziehbarkeit durch die Berufsgenossenschaft dient.
Was bedeutet die DGUV Vorschrift 3 für Unternehmer?
Vorrangiges Ziel der DGUV Vorschrift 3 ist es natürlich, das Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicherer zu gestalten. Dies sollte nicht nur im Interesse der DGUV sein, sondern besonders die Unternehmer und die betroffenen Elektrofachkräfte für das Thema Arbeitssicherheit sensibilisieren. Während unbedachtes Arbeiten an aktiven Teilen ein hohes Risikopotential bietet, lässt sich das Risiko durch einfache Regeln stark minimieren. Diese Vorschriften können für angestellte Elektrofachkräfte als Richtlinie dienen, um zu entscheiden, ob eine Aufgabe zu gefährlich ist oder nicht. Ebenso dient die DGUV Vorschrift 3 als Hilfestellung für Unternehmer, um ihr Unternehmen auf für Elektrofachkräfte als sicheren Arbeitsort zu gestalten.
Vor allem aber hat die Vorschrift eine gesetzliche Verankerung. Die DGUV Vorschrift 3 ist lediglich eine Präzisierung des Arbeitsschutzgesetzes, welches für jeden Arbeitnehmer gilt und jeden Arbeitgeber bindet. Möchte ein Unternehmer einen Schadensfall bei der Berufsgenossenschaft geltend machen, so müssen korrekte Prüfprotokolle nachgewiesen werden. Sind diese nicht nach DGUV Vorschrift 3, oder sogar nicht vorhanden, entfällt jeglicher Versicherungsanspruch und je nach Fall kann sich die Justiz mit rechtlichen Schritten einschalten