Im Privatleben und am Arbeitsplatz werden immer mehr innovative technologische Lösungen eingesetzt. Das umfasst Smart-Home-Komponenten und Sicherheitsvorkehrungen in Haus und Wohnung, digitale Geräte, Mess- und Regeltechnik und Datenspeicher in der Industrie. Die meisten dieser Strukturen bringen von vornherein ein gewisses Maß an Sicherheitsvorkehrungen mit – nicht nur gegenüber unberechtigten Zugriffen durch Dritte, sondern auch gegenüber geläufigen Schwankungen in der Stromstärke. Gegen Überspannung sind elektrische Systeme jedoch meist nicht hinreichend abgesichert.

Was ist Überspannung?

Zu einer sogenannten Überspannung kommt es, wann immer ein jäher Anstieg der elektrischen Spannung in unmittelbarer Umgebung erfolgt. Die Ursache ist häufig einer der Millionen Blitzeinschläge, die jährlich in der Bundesrepublik geschehen – der herkömmliche Blitzableiter an Gebäuden schützt diese und die Bewohner, doch die enorme Spannung des Einschlags muss irgendwo hin. Sie bahnt sich ihren Weg durch die am besten leitenden Materialien in unmittelbarer Nähe und kann daher auch Komponenten in einem Radius von einem oder zwei Kilometern nahe der Einschlagsstelle schädigen. Aus genau diesem Grund ist neben dem konventionellen Schutz vor Blitzen ein Überspannungsschutz nicht nur sinnvoll, sondern rechtlich vorgeschrieben.

Überspannungsschutz – Die rechtliche Situation

Seit Oktober 2016 ist ordnungsgemäßer Überspannungsschutz bei der Einrichtung von Elektroanlagen verbindlich für Elektroinstallateure, aber auch die Nutzer bzw. Inhaber von Gebäuden und Anlagen. Gemäß der Norm DIN VDE 0100-443 ist Überspannungsschutz überall da vorgeschrieben, wo Überspannung sich negativ auswirken kann – also wenn Menschenleben, öffentliche Einrichtungen oder Kulturbesitz gefährdet sind, wenn es um den Schutz von Gewerbe- oder Industrianlagen geht, aber auch überall dort, wo große Gruppen von Menschen zusammenkommen. Einzelpersonen sind gefährdet, sei es in Wohn- oder Bürogebäuden, wenn sie Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II nutzen – also so gut wie alle Endgeräte mit Stecker. Das macht einen Überspannungsschutz praktisch überall dort verbindlich, wo Elektrogeräte an Steckdosen angeschlossen werden.

Welche Überspannungskategorien gibt es?

Zur Kategorie I gehören Elektrogeräte mit externem Netzteil, wie Telefone, Dockingstationen, Computer und Monitore, aber auch Router, Überwachungskameras oder Bezahlterminals. Sie vertragen maximal 1.500 Volt Überspannung.

Endgeräte der Kategorie II wie Kopierer und Drucker, Temperaturregler, Küchengeräte und Laborgeräte, verfügen meist über Kaltgerätestecker und verkraften maximal Überspannung von bis zu 2.500 Volt. Werden diese kritischen Grenzen überschritten, kann es zu Brandschäden, bei Kontakt aber auch zu Personenschäden kommen.

Umgekehrt können Elektroinstallateure davon ausgehen, dass in jedem beliebigen Wohngebäude, in Betrieben und Büros Geräte der Kategorien I und II vorhanden sind. Damit sind sie verpflichtet, bei der Einrichtung neuer Anlagen für angemessenen Überspannungsschutz zu sorgen und auch die Auftraggeber auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hinzuweisen.

Aufrüstung von Altbauten verbindlich – auch im Eigenheim

Die Verpflichtung zum Überspannungsschutz bezieht sich jedoch nicht nur auf Neubauten seit 2016. Auch ältere Gebäude müssen gegebenenfalls adäquat nachgerüstet werden. Der Überspannungsschutz im Einfamilienhaus lässt sich bei neuen Projekten gleich von Anfang an mit einbeziehen – bei Bestandsimmobilien ist die Nachrüstung allerdings ebenfalls ohne viel Aufwand möglich.

So können Eigenheimbesitzer mit einem Kombiableiter Typ1 + Typ 2 sämtliche Elektrogeräte im Haus vor zu hoher Spannung bei Blitzeinschlag schützen. Derartige Kombiableiter als Primo Überspannungsschutz werden bei der Hauseinspeisung oder am Zählerplatz verbaut, auch mit normgerechter Ableiterintegration nach Maß.

Überspannungsschutz in Betrieben

Auch in elektrischen Anlagen im Betrieb ist ein Schutz vor Überspannung natürlich notwendig, Ableiter können in Haupt- oder Unterverteilern, aber auch in Anlagenschränke, Geräteeinbaudosen, Unterflursysteme und Kabelkanäle integriert werden. Derartige Überspannungsableiter sind vielseitig einsetzbar für TN-C, TT- und TN-S Systeme

Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz

Weiteren Schutz bieten Steckdosenleisten, bei denen ein Überspannungsschutz bereits integriert ist. Wenn der Ableitstrom einer solchen Leiste einen hohen Wert angibt, ist der Schutz auch für empfindliche Elektrogeräte gewährleistet. Dabei sollte die Steckdosenleiste jedoch nicht mit zu vielen Endgeräten überfrachtet werden. Optimal sind Steckdosenleistungen, bei denen die Steckdosen separat verkabelt sind und damit auch einzeln ein- oder ausgeschaltet werden können. In diesem Fall kann eine hochwertige Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz den Anschluss von TV, Computer und Monitor verkraften.

Fazit: Kostengünstig nachrüsten und vorsorgen

Überspannungsschutz ist aktueller denn je – denn noch in zwei Kilometern Entfernung kann ein Blitzeinschlag durch die freiwerdende Spannung empfindliche, kostspielige elektrische Systeme schädigen, Brände und Personenschäden durch Stromschlag verursachen. Deshalb ist Blitz- und Überspannungsschutz auch rechtlich verbindlich und muss gegebenenfalls nachgerüstet werden. In Zusammenarbeit mit kompetenten Experten ist dies jedoch nicht unbedingt aufwendig und allemal günstiger als später für Schäden aufkommen zu müssen.