Die elektrischen Anlagen sind in Unternehmen regelmäßig nach der DGUV Vorschrift 3 zu prüfen. Die Betriebe können sich hier entscheiden zwischen eigenen, speziell geschulten Mitarbeitern. Oder dem Fachmann vom Elektrobetrieb, der sich mit den Prüfungen auskennt. Natürlich kann sich auch der Betriebsmitarbeiter so weit schulen lassen, dass er die elektrischen Anlagen prüfen, und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen kann. Nur ist dies für den Betrieb aus zwei Gründen nicht immer ratsam: Erstens muss der Mitarbeiter im Betrieb extra geschult und freigestellt werden. Und er muss sich tatsächlich durch und durch mit der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 auskennen, um diese rechtlich geschützt vornehmen zu können.

Der Mitarbeiter im Betrieb muss extra freigestellt werden

Übernimmt ein Mitarbeiter des Betriebes die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3, sind zwei Dinge erforderlich. Das Unternehmen muss den Mitarbeiter erst entsprechend schulen lassen, was den Betrieb Zeit kostet und Geld. Und: Der Mitarbeiter muss für jede neue Prüfung der elektrischen Anlagen wieder freigestellt werden. Was den Betrieb erneut Arbeitszeit kostet, und wieder Geld. Natürlich mag es auf den ersten Blick praktischer sein für ein Unternehmen, einen eigenen Mitarbeiter für die Gefährdungsbeurteilung frei zu stellen. Aber unter dem Strich dürfte es mehr Arbeitszeit und Geld kosten, als es Ersparnis gibt gegenüber der Beauftragung eines Elektro-Fachbetriebs für die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3. Das heißt, die Beauftragung eines Elektro-Fachmanns für die Prüfung der elektrischen Anlagen könnte dem Unternehmen sogar eine Ersparnis bringen.

Der Fachmann kennt die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3

Wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter freistellt, um die Prüfung der elektrischen Anlagen vorzunehmen, muss dieser erst geschult werden. Der Fachmann hingegen, der die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 vornehmen kann, kennt diese durch und durch. Er kommt mit seiner Erfahrung, und führt die Prüfung der ortsgebundenen und ortsveränderlichenBetriebsmittel gemäß des vorgeschriebenen Protokolls durch. Die Prüf– und Messergebnisse des E-Check werden schriftlich aufgenommen, und dienen als Nachweis für die Prüfung. Nach der erfolgreichen Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3 erhält das Unternehmen die verbindliche E-Check Plakette, die zeigt, dass die elektrischen Anlagen geprüft und in Ordnung sind. Dies dient auch als Nachweis für die Versicherung im Falle von Regressforderungen im Rahmen von schadensrechtlichenStreitigkeiten.

Der Vorteil für den Elektro-Fachbetrieb

Was auf der einen Seite ein Vorteil für das Unternehmen selbst ist. Ist auf der anderen Seite ein Vorteil für den Elektro-Fachmann. Er kann gezielt damit werben, dass er die Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3 aus dem Effeff kennt. Das Unternehmen, in dem die elektrischen Anlagen gemäß Vorschrift geprüft werden müssen, braucht keinen eigenen Mitarbeiter mehr dafür zu schulen und frei zu stellen. Stattdessen kann es sich an den Elektro-Fachbetrieb wenden, das den E-Check durchführen kann. Der Elektro-Fachmann, der sich mit der Gefährdungsbeurteilung der elektrischen Anlagen auskennt, braucht außerdem häufig weit weniger Zeit als der extra dafür geschulte Betriebsmitarbeiter. Die Maschinen, die abgeschaltet oder in den Leerlauf gehen müssen für die Prüfung, sind dadurch schneller wieder einsatzfähig. Das spart dem Unternehmen nicht nur Zeit, sondern eine Menge Geld.

Fazit:

Der Elektro-Fachbetrieb tut gut daran, direkt damit zu werben, dass er sich bestens auskennt mit der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3. Der Fachmann hat eine entsprechende Ausbildung und jahrelange Erfahrung, und führt die Prüfung schneller durch. Das Unternehmen, das in regelmäßigen Intervallen eine Überprüfung der elektrischen Anlagen benötigt, muss hingegen erst eigene Mitarbeiter zeit- und kostenintensiv schulen lassen. Und: Der Elektro-Fachbetrieb kann die E-CheckPlakette vergeben. Dadurch ist das Unternehmen vor Schadensansprüchen durch die Versicherung geschützt im Falle eines Schadensfalls durch Kurzschluss und/oder Brand.