Warum die Brandverhütungsschau den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Prüfung elektrischer Anlagen entbindet

Heutzutage fallen in unterschiedlichsten Bereichen unzählige Prüfungen, Kontrollen oder sonstige Überwachungen statt, insbesondere im gewerblichen Bereich. Daher stellt sich bei vielen Betroffenen die Frage, ob nicht einzelne Prüfungen entfallen können, wo doch im Rahmen anderer Kontrollen bereits dieselben Themenbereiche bearbeitet wurden.

Eine solche thematische Überschneidung wird von Betriebseigentümern häufig zwischen der Prüfung elektrischer Anlagen und den vielfach erforderlichen Brandverhütungsschauen der Unteren Baurechtsbehörden identifiziert. So geht es doch in beiden Fällen mitunter um eine Feststellung der Sicherheit und der Vermeidung von Bränden durch defekte elektrische Anlagen.

Jedoch greift diese Betrachtungsweise leider nicht weit genug, so dass trotz erfolgter Brandverhütungsschau die Prüfung elektrischer Anlagen wohl unumgänglich ist. Warum das so ist, zeigen die folgenden Überlegungen.

Brandverhütungsschau versus Prüfung elektrischer Anlagen – die Zielsetzungen

Jede Prüfung oder Kontrolle wird aus einem bestimmten Ziel heraus durchgeführt, so auch die hier betrachtete Brandverhütungsschau und die Prüfung elektrischer Anlagen. Überschneiden sich Ziele, lässt sich tatsächlich mit einiger Berechtigung hinterfragen, ob Kontrollen parallel nötig sind. Doch je allgemeiner die Ziele formuliert werden müssen, um überhaupt noch Schnittmengen zu erlangen, umso offensichtlicher wird auch, dass sich eben doch nicht so leicht Prüfvorgänge mit anderen Kontrollen mit abdecken lassen.

Ganz allgemein formuliert, geht es sowohl bei der Brandverhütungsschau, als auch der Prüfung elektrischer Anlagen, um die Sicherheit. Geht man nun aber etwas weiter ins Detail, wird schnell deutlich, wie unterschiedlich die Zielsetzungen doch sind. Als Beispiel einer Prüfung elektrischer Anlagen wird hier die Betriebsmittelprüfung nach DGUV und DVE herangezogen, da von dieser gängigen Prüfung nahezu jeder Betrieb betroffen ist.

Die Prüfung elektrischer Anlagen am Beispiel der Betriebsmittelprüfung nach DGUV und VDE

Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel fußt auf Festlegungen der DGUV, also der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Somit hat die Prüfpflicht zwar keinen Gesetzescharakter, wird aber vom Verband der Unfallversicherer vorgeschrieben. Wer diese Prüfung nicht durchführt, begeht daher zwar keinen öffentlich-rechtlichen Gesetzesverstoß im eigentlichen Sinne, kann aber unter ungünstigsten Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.

Die DGUV legt klar fest, in welchem Umfang ortsveränderliche elektrische Geräte zu prüfen sind. Hintergrund ist die Vermeidung, oder möglichst weitreichende Reduzierung einer Gefahr durch Strom. Zu prüfen sind alle Geräte in allen von der DGUV und ihren Mitgliedern erfassten Betrieben. Freistellungen, oder Ausnahmen, sind nicht vorgesehen.

Je nach Gerät und dessen Ausführungsart, ist eine Sichtprüfung, oder die Umsetzung weiterer Prüfverfahren nötig. Werden dabei Abweichungen von der Norm fest-gestellt, ist das entsprechende Gerät zu ertüchtigen oder zu ersetzen.

Die Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau wird auf Grundlage der jeweils zuständigen Landesbauordnung durchgeführt und in der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Brandverhütungsschau „VwV Brandverhütungsschau“ geregelt. Durchgeführt wird sie regelmäßig, jedoch nicht in allen Gebäuden. Viel mehr unterliegen ihr nur bestimmte, besonders brandgefährdete Gebäude ab gewissen Dimensionen. Das Prüfschema umfasst in erster Linie eine Begehung mit einer augenscheinlichen Prüfung. Nur für Anlagen, die ohnehin weiteren Prüfpflichten unterliegen, können Protokolle etc. eingesehen werden.

Die Behebung von erkannten Mängeln ergibt sich bei der Brandverhütungsschau nicht alleine durch die Abweichung von der Norm. Wäre das der Fall, müssten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach jeder Gesetzesänderung die Vielzahl der Gebäude nachgerüstet werden. Stattdessen wird die Behebung von Mängeln dann gefordert, wenn einerseits eine formale Abweichung von geltenden Vorschriften vorliegt. Darüber hinaus muss aus dieser Abweichung heraus aber auch eine reale Gefahr für die Menschen im Gebäude entstehen. Diese Gefahr muss erheblich sein und nicht im allgemeinen, sondern im spezifischen Gebäude unter den tatsächlich vorliegenden Rahmenbedingungen vorhanden sein.

Warum die verschiedenen Prüfungen nicht einander ersetzen können

Schaut man sich die Schwellen bis zur Nachbesserung bei beiden betrachteten Verfahren einmal an, wird deutlich, dass zwar jeweils die Minimierung von Risiken im Fokus stehen, die Level aber stark voneinander abweichen. Wo die DGUV bereits die Abweichung von der Norm als Mangel erkennt, ist die Abweichung in einer Brandverhütungsschau erst dann kritisch, wenn sie eine tatsächliche erhebliche Gefahr nach sich zieht.

Vereinfacht lässt sich also sagen, die Betriebsmittelprüfung für ortsveränderliche elektrische Geräte schaut bei jedem ortsveränderlichen elektrischen Gerät sehr genau hin. Dahingegen betrachtet eine Brandverhütungsschau nur besonders kritische Objekte und fasst auch dort lediglich schwerwiegende Mängel ins Auge.

Fazit – die Brandverhütungsschau entbindet nicht von der Prüfung elektrischer Anlagen

Es wird deutlich, dass die Ziele bei der Prüfung elektrischer Anlagen im Vergleich zur Brandverhütungsschau nicht unterschiedlicher sein könnten. Daher mag es zwar für viele Betriebe und deren Inhaber lästig sein, immer wieder aufs Neue Prüfungen und Kontrollen über sich ergehen zu lassen. Da deren Augenmerk aber jeweils einen individuellen Bereich des Betriebs umfasst und auch nur bestimmte Aspekte davon beleuchtet, wird das gesetzlich vorgeschriebene und heute als allgemein notwendig erachtete Sicherheitsniveau nur im Zusammenspiel der verschiedenen Prüfungen erreicht.