Die regelmäßige Überprüfung der Stromanlagen ist in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies gilt für Unternehmen wie auch für Privatwohnungen. Während die Überprüfung selbst vorgeschrieben ist, gibt es keine Vorschrift dazu, wer die Prüfung der elektrischen Anlagen vornehmen muss. Dies kann der Privatmann selbst sein, wenn er dies möchte. Aber: Wer selbst seine Elektrik prüft, der hat keinen Nachweis vom Fachmann, dass die Überprüfung auch durchgeführt wurde. Ein solcher Nachweis ist aber wichtig, wenn es zu einem Schadensfall kommt.
Deshalb gilt: Der regelmäßige E-Check schützt vor Schadensersatzansprüchen, wenn es wegen eines Kurzschluss zu Schäden an der elektrischen Anlage oder zu einem Brand gekommen ist. Deshalb ist zu empfehlen, elektrische Anlagen immer vom Fachmann überprüfen zu lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Der Elektro-Fachmann ist der Ansprechpartner für den E-Check
Wer einen Nachweis für die Versicherung haben möchte, dass die elektrischen Anlagen gemäß der VDE-Norm, der Unfallverhütungsvorschrift sowie der DGUV Vorschrift 3 überprüft wurden, lässt dies vom Fachmann machen. Dieser hat nicht nur die entsprechenden Mess– und Prüfgeräte, sondern weiß auch, was genau überprüft werden muss. Kommt es dann zu einem Schadensfall, bietet der durchgeführte E-Check und dessen Messergebnisse einen klaren Nachweis für die Versicherung. Diese kann sich dann nicht querstellen mit der Regulierung des Schadens, weil angeblich keine Überprüfung der Anlagen durchgeführt wurde. Ist der E-Check ohne Fehlermeldungen, und die Messergebnisse zeigen keine Auffälligkeiten, müssen auch keine Arbeiten an den elektrischen Anlagen durchgeführt werden.
Kommt es dann trotz des vorschriftsgemäß durchgeführten E-Check zu einem Schadensfall, dienen die Prüfergebnisse als Nachweis für Behörden und Versicherungen. Deshalb ist es auch wichtig, die Messergebnisse immer gut aufzubewahren (mehr darüber erfahren Sie hier).
Was tun, wenn die Versicherung Schadensersatz einfordert?
Die elektrischen Anlagen wurden regelmäßig vom Elektro-Fachmann überprüft. Die Messergebnisse sind sorgfältig abgeheftet. Und dann kommt es zu einem Schaden, und die Versicherung stellt sich quer. Entweder wird nur ein Teil des Schadens übernommen, oder gar nichts. Oder es kommt seitens der Versicherung zu Regreßforderungen. Dem Fachmann, der die E-Checks durchgeführt hat, kommt dann mitunter eine beratende Funktion zu. Doch durch die Nachweise in Form des E-Checkkann belegt werden, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig und ordnungsgemäß überprüft wurden.
Die Versicherung kann sich dann noch so querstellen, und Schadensersatzansprüche stellen. Wenn dem Eigentümer der Anlage keine Schuld nachzuweisen ist, sondern er im Gegenteil regelmäßige E-Checks nachweisen kann, wird die Versicherung früher oder später klein beigeben müssen. Hier ist es zu empfehlen, wenn die Versicherung trotz des schriftlichen Einreichensder Messergebnisse den Betrieb, der den E-Check durchgeführt hat, zu kontaktieren. Dieser kann dann seinerseits belegen, dass der Check gemäß der Vorschriften durchgeführt wurde. Und wenn das immer noch nicht hilft, geht die Sache zum Anwalt, damit die Sache auf dem rechtliche Wege geklärt werden kann. Aber wer den regelmäßigen E-Check durchführen lässt, schützt sich selbst vor Schadensersatzansprüchen. Für den Elektro-Fachmann ist es wichtig, dies dem Kunden vor Ort auch so zu vermitteln, dass die Überprüfung der elektrischen Anlagen regelmäßig durchgeführt wird. So kann er zugleich Stammkunden für sich gewinnen, ohne dass er in zusätzliche Werbung investieren muss.