Die DGUV V3 ist für Unternehmen eine wichtige Vorschrift. Darin stehen alle maßgeblichen Punkte zur Prüfung der elektrischen Anlagen in einem Unternehmen. Dazu gehört auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Diese Prüfung ist nicht nur sinnvoll, sondern vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das Unternehmen selbst kann entscheiden, ob ein entsprechend geschulter betriebsinterner Mitarbeiter die Prüfung übernimmt oder ob ein Elektro-Fachmann von außen hinzugezogen wird, um diese Prüfung durchzuführen.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden können. Das heißt, sie sind nicht fest an einen bestimmten Platz gebunden. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass sie trotz des Anschlusses an den Versorgungsstromkreis jederzeit von einem Platz an einen anderen gestellt bzw. gebracht werden können. Zu den elektrischen Betriebsmitteln gehören auch die Betriebsmittel, die während des Betriebs des jeweiligen Geräts in der Hand gehalten werden.

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gehören u.a.:

  • Bürogeräte
  • Elektrowerkzeuge, die handbetrieben sind
  • Küchengeräte
  • Laborgeräte
  • Verlängerungskabel
  • Kabeltrommeln etc.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist Vorschrift

Zur DGUV Vorschrift 3 gehört nicht nur die Prüfung der festen elektrischen Anlagen. In der Vorschrift, die früher BGV A3 benannt war, findet sich auch alles rund um die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel, die ortsveränderlich sind. Das heißt, der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass alle elektrischen Betriebsmittel, seien sie fest installiert oder ortsveränderlich, in regelmäßigen Abständen zu prüfen. In welchen Intervallen die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt wird, ist in der DGUV V3 niedergelegt.

Wie wird die Prüfung durchgeführt?

Werden die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel geprüft, hängt die Art und Weise der Prüfung von dem jeweiligen Gerät ab. Hierfür sind in der Vorschrift 3, welche die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung niedergelegt hat, alle Vorgaben gemacht. Die Prüfung wird dann anhand der Prüfprotokolle für die Art des jeweiligen Betriebsmittels durchgeführt. Aus diesem Grund hat die DGUV hunderte von Prüfprotokollen festgelegt, die bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zum Einsatz kommen.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel erfolgt jedoch nicht immer nur im bzw. für das Unternehmen selbst. Dies kommt auf das Tätigkeitsfeld des Betriebes an, in dem die Prüfung erfolgen soll. So sind bei Bauunternehmen auch Prüfungen der Betriebsmittel vorgeschrieben, die auf den Baustellen verwendet werden. Dadurch wird durch die DGUV V3 die Sicherheit auf Baustellen erhöht.

Prüffristen auch für Wiederholungsprüfungen beachten!

Wie oft ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel geprüft werden muss nach einer ersten Prüfung, ist auch in der Vorschrift 3 der DGUV niedergelegt. Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen hängen davon ab, wie die Gefährdungsbeurteilung eines Betriebsmittels ist. Damit die Prüffristen nicht versäumt werden, kann ein Betrieb mit einem Elektro-Fachmann zusammenarbeiten, der diese Prüfungen nach DGUV V3 durchführen kann.

Der Elektro-Fachbetrieb hat die entsprechenden Geräte, und auch die Prüflisten vorliegen. Dadurch muss sich das Unternehmen selbst nicht mehr mit der Frage beschäftigen, wann die nächste Prüfung ansteht, sondern der beauftragte Fachbetrieb meldet sich rechtzeitig, wenn die nächste Prüfung ansteht. Für Elektro-Fachbetriebe ist dies zugleich die Möglichkeit, für einen E-Check mit Wiederholungsprüfungen zu werben.

Das Unternehmen, in dem die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durchgeführt werden muss, hat so eine Menge Last weg von den Schultern. Der Fachmann vergibt dann die E-Check Plakette als Nachweis, dass die Betriebsmittel geprüft wurden. Sollte es dann zu einem Brand oder einem Kurzschluss kommen, kann das Unternehmen nachweisen, dass die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ordnungsgemäß durchgeführt wurde!