Egal ob im privaten Bereich oder bei betrieblichen Anliegen – vor Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ist es immer wichtig, sich mit der Frage der Haftung im Schadensfall zu beschäftigen. Elektroinstallationen und Geräteprüfungen als Laie durchzuführen, geht immer mit einem großen Risiko einher, da mitunter Lebensgefahr droht. Es ist einiges an Fachwissen notwendig, möchte man derartige Arbeiten verrichten. Aber nicht nur die Gefahr für Leib und Leben spricht dafür, lieber etwas mehr zu bezahlen und Elektrofachkräfte ans Werk zu lassen. Denn sollte es zum Schadensfall kommen, können ernste juristische Konsequenzen drohen. Sobald eine Prüfungskommision einen Zusammenhang zwischen fehlerhafter Elektroinstallation und Personen- oder Sachschäden herstellen kann, haftet die Person, welche für die Installation verantwortlich ist.

Empfehlungen für Privatleute

Natürlich spart es Geld, diverse Elektroinstallationen selber durchzuführen, statt eine Firma damit zu beauftragen. Um im Schadensfall aber abgesichert zu sein, muss die Elektroinstallation durch eine Elektrofachkraft abgenommen werden. Also durch eine Person, die anhand fachlicher Kompetenzen beurteilen kann, ob eine Installation fehlerhaft ist oder nicht. Aus diesem Grund ist es schwer einen Elektriker zu finden, der Elektroinstallationen abnimmt, die er nicht selbst errichtet hat. Fehler sind nach der Installation zum Teil schwer zu erkennen. Beispielsweise können Abzweigdosen in der Wand nicht untersucht werden, ohne die Wand wieder zu öffnen.

Um trotzdem Geld sparen zu können, sollte man vorher mit einem Unternehmen absprechen, welche Arbeiten selbst durchgeführt werden können. Unter Umständen können einige Aufgaben auch unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Wichtig ist, dass im Schadensfall ein korrektes Prüf– und Abnahmeprotokoll vorliegt, unterschrieben von einer Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 (siehe nächster Abschnitt).

Empfehlung für Betriebe, Betriebsstätten und Unternehmer in Hinblick auf DGVU Vorschrift 3 (früher BGV A3) und VDE

Auch bei Elektroinstallationen im betrieblichen Kontext spielt die Frage der Haftung eine große Rolle. Wer haftet für fehlerhafte Elektroinstallationen? In der Regel ist es die Person, die für die Installation verantwortlich ist. Verantwortlich ist, wer das Prüf– und Abnahmeprotokoll unterschrieben hat. Laut DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0100-600 ist die Abnahmeprüfung von elektrischen Geräten oder Anlagen durch eine Elektrofachkraft durchzuführen. Als Elektrofachkraft gilt nach DGUV Vorschrift 3 und DIN/VDE 1000-10, wer durch eine fachliche Ausbildung die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt hat, um seine Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen zu können.

Besonders wichtig ist darauf zu achten, dass die Prüfprotokolle korrekt ausgefüllt werden. So mancher Elektriker ist vor Gericht gescheitert, weil er nicht mit Datum unterschrieben hat, oder beim Ausfüllen der Protokolle nicht sorgfältig vorgegangen ist. In einem solchen vermeidbaren Fall gilt: Selbst wenn die Installation zum Prüfzeitpunkt fehlerfrei war, haftet die verantwortliche Elektrofachkraft. Sicherheit gibt nur ein akkurat und gewissenhaft ausgefülltes Prüfprotokoll.

Deswegen müssen bei Inbetriebnahmeprüfungen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Ergebnisse der Sichtprüfung auf sichtbare Schäden und Mängel (beispielsweise Isolationsschäden oder nicht gegebener Berührungsschutz an aktiven Teilen)
  • Messung SchutzleiterwiderstandsIsolationswiderstandsSchutzleiterstroms und Berührungsstroms
  • Funktionstest: Schutz durch Abschalten im Fehlerfall und Wirksamkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen
  • Funktionsprüfung
  • verwendete Messgeräte
Sollte das Prüfprotokoll den Vorschriften entsprechend vorliegen, so gibt es keinen Ärger vor Gericht. Außerdem weiß der Elektriker, dass die Installation fehlerfrei ist.