Fachbetrieb ist nicht gleich Fachbetrieb. Dies gilt auch im Elektro-Handwerk. Um eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 vornehmen zu können, müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Nur dadurch ist gewährleistet, dass sie den E-CHECK auch so durchführen, wie es im Prüfungsprotokoll vorgesehen ist, und die elektrischen Anlagen tatsächlich geprüft und sicher sind.

Prüfung der elektrischen Anlagen durch jedermann möglich?

Es ist nicht so, dass die elektrischen Anlagen in Betrieben und Haushalten unbedingt von einem Fachmann durchgeführt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Dafür hat er keine Vorgaben gemacht. Aber: Für die DGUV Vorschrift 3 gibt es klare Durchführungsanweisungen. Diese zu verstehen, ist für nur kurz geschulte Betriebsmitarbeiter nicht immer möglich. Zu viel muss dabei bedacht und beachtet werden. Deshalb ist es zu empfehlen, dass ein Fachmann in den Betrieb oder ins Haus geholt wird, der offiziell die Prüfung der elektrischen Anlagen vornehmen kann.

Warum die Prüfung durch den Fachbetrieb so wichtig ist

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat in ihrer Vorschrift 3 klare Vorgaben zur Prüfung der elektrischen Anlagen gemacht. Dadurch ist auch vorgegeben, was genau geprüft werden muss, und wie die Prüfung durchgeführt werden muss. Dies ist im Prüfungsprotokoll der DGUV Vorschrift 3
(früher BGV A3) vorgegeben. Dem Protokoll ist während der Prüfung zu folgen, damit diese ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, und die elektrischen Anlagen auch abgenommen werden können. Die Ergebnisse der Prüfung und die Messergebnisse werden entsprechend in die dafür vorgegebenen Formulare eingetragen. Der Fachbetrieb, der für den E-CHECK ausgebildete Mitarbeiter hat, führt diese Prüfungen mit der entsprechenden Routine durch. Auch hiermit kann der Elektro-Fachbetrieb für seinen E-CHECK werben!

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Nur der E-CHECK Fachbetrieb darf die E-CHECK Plakette vergeben!

Dokumentiert wird die Prüfung der elektrischen Anlagen im E-CHECK-Prüfprotokoll. Nur wenn sich die Geräte und Anlagen, die überprüft wurden, in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, wird die offizielle E-CHECK-Plakette vergeben. Die Plakette ist neben den Prüf- und Messergebnissen der elektrischen Anlagen der Nachweis dafür, dass der offizielle E-CHECK durchgeführt wurde. Die E-CHECK Plakette darf nur von einem entsprechenden Fachbetrieb vergeben werden. Auch hiermit kann der Elektro-Fachbetrieb neue Kunden werben. Schließlich dient der E-CHECK nicht nur zur Überprüfung der elektrischen Anlagen, sondern kann den Kunden zugleich dabei helfen, in Zukunft Strom zu sparen. In einer Zeit des steigenden Strompreis eine durchaus wichtige Form der Kundenwerbung.

Fazit:

Der Fachbetrieb, der den E-CHECK durchführen darf, kann auch den Nachweis erbringen, dass die Prüfung der elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 durchgeführt wurde. Deshalb ist es für Elektro-Fachbetriebe wichtig, auch direkt damit dem E-CHECK und den E-ChECK-Plaketten zu werben. Auch der Eintrag auf der Internetseite des Elektrohandwerk (E-Handwerk) in Deutschland ist dann möglich. Dort können sich potenzielle Kunden, Betriebe wie Vermieter und Privathaushalte, auf die Suche nach E-CHECK Fachbetrieben begeben, und einen passenden Fachmann in ihrer Nähe finden.