Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. In Deutschland ist dies in Betrieben und Schulen ein wichtiger Punkt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat hierzu auch klare Vorschriften vorliegen, zur Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel. Zu solchen ortsveränderlichen Betriebsmittel gehören auch mobile Wlan-Router und mobile LTE-Router. Die Betriebe und Schulen sind deshalb in Deutschland dazu verpflichtet, die mobilen Router nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen.
Der Check der ortsveränderlichen Betriebsmittel
Immer mehr Betriebe haben mobile Wlan-Router in ihren Büroräumen und Betriebsräumen. Durch die Digitalisierung werden auch immer mehr Maschinen virtuell betrieben. Da die Router zu ortsveränderlichen Betriebsmittel gehören, ist auch hier der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Check durchzuführen. Dies kann eine im Betrieb berechtigte, und entsprechend geschulte Person sein, die diese Geräte auf Schäden und ihre Betriebssicherheit checkt. Wer jedoch ganz sicher gehen möchte, dass alles rund läuft auch beim mobilen LTE-Router, der kann einen E-Check beim Elektro-Fachbetrieb in Auftrag geben.
Gerade bei Geräten, die ortsveränderlich sind, kann durch einen Anschlussfehler oder einen Fehler im Gerät Kurzschlüsse entstehen. Umso wichtiger ist es, dass diese entsprechend DGUV Vorschrift 3 und der Normen zur Unfallverhütung in Betrieben und Schulen prüfen zu lassen.
Wer einen mobilen LTE-Router sucht, findet hier Empfehlungen von Sir Apfelot, der auch seine persönlichen Erfahrungen in die Empfehlungen mit einfließen lässt.
Betriebssicherheit steht an erster Stelle!
Über die Prüfung der Wlan-Router hinaus ist eine Prüfung der genutzten mobilen Geräte zu empfehlen. Dies gilt sowohl für die im Betrieb genutzten Smartphones und Laptops, als auch für die im Außendienst und in der Montage mitgeführten mobilen Geräte. Damit geht ein Unternehmen zwar möglicherweise weiter als die Vorschriften, aber die Betriebssicherheit sollte in jedem Fall vorgehen.
So ist es z.B. wichtig, beim Einsatz von Smartphones darauf zu achten, dass diese nicht mit billigen Akkus als Ersatz ausgestattet werden, wenn der Originalakku leer ist. Gerade die Billigakkus aus Asien können hier schnell zu Schäden am Gerät als auch darüber hinaus führen. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Smartphone mit einem Billigakku explodiert. Für die Schäden, die dadurch entstehen, sowohl Personenschäden als auch Sachschäden müsste möglicherweise der Betrieb aufkommen, der die Mobilfunkgeräte mit den billigen Ersatzakkus ausgestattet hatte. Es kann sein, dass die Versicherung den Schaden vorläufig übernimmt, aber dann Schadensersatz vom jeweiligen Betrieb fordert.
Betriebe sind zur Einhaltung verpflichtet
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist in Deutschland vorgeschrieben. Diese Prüfung ist entsprechend DGUV Vorschrift 3 regelmäßig vorzunehmen. Natürlich kann ein Betrieb selbst seine Mitarbeiter für diese Prüfung und das Messen schulen. Aber günstiger, und auch einfacher ist es, sich an den Fachmann vom Elektro-Fachbetrieb zu wenden.
Der Elektro-Fachmann hat den Überblick über das, was zwingend geprüft werden muss, und kann die Prüf– und Messergebnisse auch entsprechend schnell interpretieren. Der Elektro-Fachmann bietet diese Möglichkeit mit dem E-Check an. Je nach Art des Betriebs können nach DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) unterschiedliche Arten von Prüfungen und Messungen anfallen. Dies hängt davon ab, in welchem Bereich der Betrieb tätig ist. In einer Wäscherei müssen z.B. ganz andere Geräte und Arbeitsmaschinen geprüft werden, als dies in einem Büro, einem Labor oder einer Werkstatt der Fall ist. Der Fachmann selbst aber hat hier den genauen Überblick, was wie geprüft werden muss, und kann den regelmäßigen E-Check entsprechend vornehmen.