Maßnahmen bei Stromunfall und die DUGV Vorschrift 3 als Vorsorgeinstrument

Elektrischer Strom ist eine Gefahr, die mitunter unterschätzt wird. Gerade Hobbyhandwerker trauen sich hier oft mehr zu, als sie können. Ein Stromunfall kann zu schweren Verletzungen führen. Im schlimmsten Fall sind die Folgen tödlich. Im Meldejahr 2017 kam es in Deutschland zu 3.652 Stromunfälle. 655 dieser Stromunfälle waren meldepflichtig. Nachdem im Meldejahr 2016 fünf Personen in Folge eines Stromunfalls verstarben. War dies im Jahr 2017 eine Person, bei welcher der Unfall einen tödlichen Ausgang hatte.

Die schweren Folgen eines Stromunfalls

Ein Stromunfall ist ein Unfall, bei dem eine Verletzung durch die Einwirkung von elektrischem Strom entsteht. Die Verletzungen können ganz unterschiedlich sein. Am häufigsten treten bei einem Stromunfall Verbrennung auf. Diese sind auf die thermischen Auswirkungen der Stromunfälle zurückzuführen. Darüber hinaus kann es zu Muskelreizungen, neurologischen Effekten oder Muskellähmungen führen. Die Lähmungen von Muskeln können zur Folge haben, dass es zu Herzrhythmusstörungen kommt. Auch Herzstillstand und Kreislaufstillstand sowie Atemstillstand können die Folge sein. Außerdem ist ein wichtiger Punkt bei Stromunfällen die Tatsache, dass diese oft in großer Höhe stattfinden. Dies ist der Fall, wenn z. B. an Stromleitungen gearbeitet
wird. Durch den Sturz aufgrund des Stromunfalls können schwere bis tödliche Verletzungen verursacht werden.

Wie schwer die Folgen bei einem Stromunfall sind

Stromunfälle haben nicht immer die gleichen Folgen. Wie schwer die Folgen eines Stromunfalls sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen ist dies die Stromdichte, das heißt, die Stromstärke je Fläche. Auch die Art des Stroms und die Wirkungsdauer spielen eine große Rolle. Wechselstrom oder Gleichstrom haben unterschiedliche Folgen. Auch der Gesundheitszustand des Betroffenen spielt eine wichtige Rolle. Außerdem kann der Stromweg über den Körper und die Größe der Berührungsflächen bei einem Stromunfall unterschiedliche Folgen haben. Für Patient und Betrieb ist es wichtig, direkt die ersten Notfallmaßnahmen durchzuführen. Dies kann möglicherweise vor Spätfolgen schützen. Auch ist der Betrieb gefragt, an der besagten Stelle den Strom abzuschalten, damit die Erstversorgung überhaupt möglich ist, und nicht die Helfer auch noch in Gefahr geraten.

Maßnahmen bei einem Stromunfall

Die ersten Minuten nach einem Stromunfall können vieles entscheiden. Dies kann für die Unfallfolgen und deren Schwere von großer Wichtigkeit sein. Auch ob der Betroffene überlebt, kann sich in den ersten Minuten und mit den ersten Notfallmaßnahmen entscheiden. Der erste Schritt ist, wie bereits geschrieben, die Unterbrechung der Stromzufuhr. Dies nicht nur für den Verletzten wichtig, sondern auch für die Ersthelfer. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehören zuerst die Überprüfung des Atems und des Bewusstseins. Je nach Schwere der Verletzungen, z. B. wenn der Patient nicht normal atmet oder nicht bei Bewusstsein ist, kann eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich sein. Diese sollte so lange fortgeführt werden, bis der Notarzt vor Ort ist, und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Den Betrieben in Deutschland ist vorgeschrieben, die eigenen Mitarbeiter mindestens ein Mal im Jahr über die Erste-Hilfe-Einrichtungen im Betrieb und das Verhalten bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Unternehmen zu unterweisen. Dazu gehören auch die wichtigen Fragen, wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet, und was nach einem Arbeitsunfall zu tun ist. Der Betrieb muss im Rahmen dieser Unterweisung auch darauf hinweisen, welche Pflichten jeder im Betrieb hinsichtlich der Ersten Hilfe hat.

DUGV Vorschrift 3 einhalten als Vorsorgeinstrument

Ein Stromunfall lässt sich in vielen Fällen vermeiden. Die Betriebe haben dazu von der Gesetzlichen Unfallversicherung die DUGV Vorschrift 3 mit auf den Weg bekommen. Diese früher als BGV A3 bekannte Vorschrift ist ein wichtiges Vorsorgeinstrument zur Vermeidung von Stromunfällen. Die DUGV 3 beinhaltet den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen E-Check für die Prüfung der elektrischen Anlagen in einem Betrieb. Die jeweiligen stromführenden Betriebsmittel und die elektrischen Anlagen sind vor der Inbetriebnahme, und danach in einem regelmäßigen, in der DUGV Vorschrift 3 vorgeschriebenen Intervall prüfen zu lassen.

Dies kann ein entsprechend geschulter Hauselektriker übernehmen. Ein speziell dazu ausgebildeter Elektriker vom Elektro-Fachbetrieb kann diese Prüfung jedoch häufig schneller und effizienter durchführen. Schließlich macht der Elektro-Fachmann den E-Check häufiger als der Hauselektriker. Und: Der Elektro-Fachbetrieb kann die E-Check Plakette vergeben. Damit ist der Betrieb bei einem Stromunfall auf der sicheren Seite, dass die elektrischen Anlagen ordnungsgemäß und in der vorgegebenen Frist geprüft wurden. Nach einem Stromunfall ist dies auch wichtig, wenn es um Forderungen seitens der Krankenversicherung und Unfallversicherung des Patienten und Regressforderungen der Betriebsversicherung kommen sollte. Die E-Check Plakette mitsamt der Mess- und Prüfergebnisse erbringt den Nachweis, dass der Betrieb die DUGV Vorschrift 3 eingehalten hat.