Mit Informations- und Ressourcenplanung

Die Baustelle

Wer heute bauen möchte, hat eine Vielzahl von Voraussetzungen zu erfüllen, bevor er sein Projekt starten kann. Viele Dinge müssen bedacht werden, wollen gut überlegt sein. Mancher Bauherr stürzt sich vor lauter Vorfreude ins Geschehen, aber oft ist ein Bauvorhaben am eigenen Haus oder Grundstück nicht nur das reine Vergnügen. Doch wer gut plant und die Vorschriften im Blick hat, wird an der Baustelle auch Freude haben.

Vor dem Beginn sollte man unbedingt mit den Mietern oder Eigentümern des ganzen Wohnviertels sprechen. Es hat sich bewährt, frühzeitig auf die Betroffenen zuzugehen, sie über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen und notwendige Einschränkungen wie Lärmbelästigung oder mögliche Verkehrsbehinderungen deutlich zu benennen. Die Einverständniserklärungen der Eigentümern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke sind einzuholen, die Verläufe der Leitungen der Versorgungsträger sind zu recherchieren, die Baustelle ist mit Warnschildern bzw. geeigneten Absperrvorrichtungen zu sichern.

Die unterschiedlichsten Bauvorhaben

Ganz gleich, ob ein Anbau am Haus realisiert, eine Einfahrt gepflastert, ein alter Schuppen abgerissen oder eine Grünanlage gestaltet werden soll – der Bauherr hat vom Bauantrag bis zur Abnahme eine ganze Reihe von Bestimmungen zu beachten. Da sind Bodenuntersuchungen vorzunehmen, Schachtgenehmigungen einzuholen, Grundstücke zu vermessen. Die Bauordnung (BauO; in manchen Bundesländern auch: Landesbauordnung, LBO) regelt unter anderem den Brandschutz, die Statik, die Entwässerung des Grundstücks, Sicherheitsfragen, Fluchtwege oder die Ausweisung von Stellplätzen. Für die Sicherheit auf Baustellen sind die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften maßgebend. Die Berufsgenossenschaften erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die sogenannten berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV).

Die Baustellen- und Ressourcenplanung

Eine gute Planung ist die Grundlage für den erfolgreichen Abschluss einer Baumaßnahme. Nachdem man sich über die Ziele klargeworden ist, empfiehlt es sich, die Maßnahme in Einzelschritte zu unterteilen, Notizen und Checklisten zu erstellen. Erfasst werden müssen alle relevanten Informationen über den jeweiligen Einzelschritt, damit man in der komplexen Aufgabe "Bauvorhaben" den Überblick behält. Natürlich kann modernste Software hierbei hervorragende Unterstützung leisten. Aber auch altbewährte Methoden können bei richtiger Anwendung zum gewünschten Erfolg führen. Ein ausgezeichnetes Tool für eine solche Planung ist das Bullet Journal.

Die elektrische Versorgung

Vom Beginn der Baumaßnahme an muss die elektrische Versorgung sichergestellt sein. Bereits in der Planungsphase muss dieser Aspekt bei jedem Schritt mit bedacht werden. Besonders in der dunklen Jahreszeit sollte zum Beispiel auf eine ausreichende Ausleuchtung der Baustelle geachtet werden. Vernachlässigt man das, entsteht unnötigerweise ein Gefahrenpotential. Abhängig von der Größe der Baustelle und vom Einsatz der benötigten Technik muss der Bedarf an Elektroenergie beziffert werden. Sofern ein Anschluss an das Stromnetz nicht möglich ist, kommt eine mobile Stromversorgung zum Einsatz. In verschiedenen Größen und Leistungskapazitäten hat man hier Auswahl aus zahlreichen mobilen Stromaggregaten, sodass das richtige Gerät, passgenau auf die Erfordernisse der Baustelle zugeschnitten, eingesetzt werden kann.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Blick haben

Für den sicheren Betrieb einer mobilen Stromversorgung ist die regelmäßige Prüfung der Geräte und Maschinen eine unerlässliche Maßnahme, die bei jedem Bauvorhaben von Anfang an bedacht werden muss. Dies dient nicht nur der Verhütung von Unfällen. Auch die Früherkennung von Verschleiß und Defekten vermeidet höhere Reparaturkosten und den Ausfall der Elektrik. Je nach Gerät und Gefährdungspotential variieren die Intervalle, in denen erneut geprüft werden muss. Während ortsfeste Anlagen in der Regel Prüfintervalle von bis zu 4 Jahren haben, liegen die Fristen bei mobilen elektrischen Betriebsmitteln mit bis zu 24 Monaten erheblich enger. Die Einhaltung der Prüffristen ist eine gesetzliche Pflicht des Bauherrn. Versäumt man diese, kann es zur Stilllegung von Maschinen kommen. Damit sind Verzögerungen im Bauablauf oder sogar ein Baustopp nicht mehr auszuschließen. Als Bauherr sollte man sich mit den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vertraut machen: https://bgv-a3-pruefung.de/bgv-a3-prufungsfristen/. Die Vorschrift 3 (bisherige Nummer: BGV A3) enthält alle relevanten Aspekte zu den durch den Bauherrn zu veranlassenden Schritten.

Der Bauerfolg: zügig und ressourcenschonend

Jeder Bauherr möchte seine Baumaßnahme erfolgreich abschließen. Dazu gehört eine gute Planung, die gewährleisten kann, dass zügig und ressourcenschonend gearbeitet wird. Einschränkungen, die eine Baumaßnahme immer mit sich bringt, sind sowohl für den Bauherrn als auch für von der Baumaßnahme betroffene Anlieger unangenehm und sollten schnell überwunden werden. Ein gut geplanter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen ist ebenso unerlässlich. Seine finanziellen Möglichkeiten im Blick zu behalten ist für den Bauherrn ebenso wichtig wie sich um die reibungslose Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser zu kümmern. Aber es liegt nicht nur an der Planung allein. Die Beachtung und Einhaltung aller baubegleitenden Sicherheitsvorschriften ist für den Bauerfolg ebenfalls von enormer Wichtigkeit. Die Wahrscheinlichkeit von Unfällen kann dadurch bereits im Vorfeld minimiert werden; dem Verschleiß von Maschinen kann vorgebeugt werden.

Wer gut plant und die Vorschriften im Blick behält, wird zügig bauen können und sich letztlich über seinen Bauerfolg freuen können.