Die DGUV Vorschrift 3 ist für Betriebe eine der wichtigsten Unfallvorschriften überhaupt. Doch es kommt nicht selten vor, dass die DGUV 3 außer Acht gelassen wird. Dies kann aus mehreren Gründen sein. Der Mitarbeiter, der dafür zuständig ist, ist längere Zeit im Krankenstand. Oder die Überprüfung der elektrischen Anlagen im Betrieb wird schlichtweg vergessen. Oder, und dann wird aus dem Nichtdurchführen der vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebenen Prüfung eine Straftat: sie wird bewusst, z.B. aus Kostengründen, nicht durchgeführt. Dieser Unterschied ist wichtig, da aus dem Nichteinhalten der DGUV Vorschrift 3 die entsprechenden DGUV Strafen resultieren. Je nach Grund kann dies als Ordnungswidrigkeit oder als Straftatsbestand gewertet, und so jeweilis auch geahndet werden.

Prüfung der elektrischen Anlagen sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird in Deutschland groß geschrieben. Deshalb ist eine der Vorgabender Gesetzlichen Unfallversicherung, dass die elektrischen Anlagen vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen geprüft werden muss. Auch bei einer Gefährdungslage ist die Sicherheit der elektrischen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu prüfen. Der Arbeitgeber ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Prüfung der elektrischen Anlagen entweder durch einen qualifizierten Hauselektriker, einen entsprechend geschulten und weitergebildeten Mitarbeiter oder durch einen entsprechend qualifizierten Elektro-Fachbetrieb durchführen zu lassen.

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Der Arbeitgeber muss sich an die Pflichten halten

Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 nicht nach, kann dies zuempfindlichen Strafen führen. Für den Falle der Pflichtverletzung seitens des Betriebs hat der Gesetzgeber die DGUV Strafen festgelegt. Der Arbeitgeber muss in den in der Vorschrift niedergelegten Intervallen die Prüfungen und Messungen der elektrischen Anlagen vornehmen lassen. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten in diesem Bereich nicht nach, hat dies Folgen. Zum einen verliert der Betrieb einen Teil des Versicherungsschutzes, oder verliert den Schutz der Versicherung sogar ganz.

Die Versicherung kann im Schadensfall die Übernahme verweigern, oder Regress von den Verantwortlichen der Pflichtverletzung fordern. Brennt z.B. ein Geschäftshaus ab, da es infolge eines Kurzschlusses im Betrieb zu einem Brand gekommen ist. Und die Versicherung findet bei der Schadensuntersuchung heraus, dass die elektrischen Anlagen nicht gesetzesgemäß geprüft wurden, wird der Schaden nur zum Teil oder sogar gar nicht übernommen. Darüber sollten Betriebe, die solche Dinge gerne schleifen lassen, aus zeitlichen Gründen oder aus Kostengründen, nachdenken. Der Elektro-Fachbetrieb kann indes damit werben, dass der E-Check mit der entspechenden Prüfpalette günstig und richtlinienkonform von ihm durchgeführt werden kann. Der Betrieb ist damit auf dersicheren Seite, wenn der entsprechend qualifizierte Elektro-Fachmann die vorgegebenen Prüfungen und Messungen einmalig vor der Inbetriebnahme, und danach regelmäßig und bei Gefährdungslage durchführt.

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DGUV Strafen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Bei der Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 hängen die Folgen für ihn davon ab, ob es einfach nur vergessen hat, oder die Prüfung der elektrischen Anlagen absichtlich nicht durchgeführt wurde. Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er die Anlagen und Betriebsmittel ordnungs- und fristgemäß geprüft hat, wird nach dem Grund gefragt. Wurde es einfach vergessen, weil z.B. die Auftragslage gerade alle in Beschlag genommen hat. Dann kann es sein, dass dies im Rahmen der DGUV Strafen nur als Ordnungswidrigkeit angesehen wird. In diesem Fall wird ein Bußgeld in vorgegebener Höhe fällig. Wurden die elektrischen Anlagen hingegen absichtlich nicht ordnungsgemäß und in den vorgegebenen Fristen geprüft, handelt es sich um eine Straftat.

Hier sehen die DGUV Strafen natürlich empfindlichere Folgen vor. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es in Folge der nicht durchgeführten Prüfung zu einem Arbeitsunfall käme. Das Strafmaß hinge dann von den Folgen für den Mitarbeiter ab. In beiden Fällen, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, wird auch die Versicherung entsprechende Forderungen geltend machen. Die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen nach der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist keine Kannleistung, sondern eine Verpflichtung des Betriebs, die dieser einzuhalten hat.